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- Was sind die Vorraussetzungen für eine Energiegemeinschaft?
- Eine Energiegemeinschaft besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmer*innen und mindestens einer Erzeugungsanlage (z.B. PV). Voraussetzung für die Abrechnung sind intelligente Messgeräte (Smart Meter) bei allen Beteiligten. Als Mitglied einer Energiegemeinschaft haben Sie weiterhin auch Ihren frei gewählten Energieliefervertrag und Ihren Netznutzungsvertrag, da die Energiegemeinschaft Ihre Versorgung aus dem öffentlichen Netz nicht vollständig ersetzen kann. Zusätzlich muss für die Energiegemeinschaft eine Rechtsperson gegründet werden und Verträge zwischen den Mitgliedern und der Energiegemeinschaft sind abzuschließen.
- Ist eine PV Anlage notwendig um an einer Energiegemeinschaft Teilzunahmen?
- Nein. Der Vorteil für Verbraucher ist der einerseits der niedrigere Strombezugspreis und und die Ersparnis an der Netzgebühr.
- Muss ich meinen bestehenden Stromliefervertrag bzw. Einspeisevertrag kündigen.
- Nein, keinesfalls. Dieser ist weiterhin notwendig. Aus der Energiegemeinschaft kann nur dann Strom bezogen werden, wenn ein anderes Mitglieder derselben Energiegemeinschaft Überschüssigen Strom der EEG zur Verfügung stellt bzw. seinen Mitgliedern verkauft.
- In der Nacht, an trüben Tagen oder in Randzeiten beziehen sie weiterhin Strom von Ihrem Netzbetreiber.
- Als Stromproduzent verkaufen Sie Ihren Strom, wenn es keine Abnehmern in der EEG dafür gibt, ebenso weiterhin gemäß Ihrem bestehenden Einspeisevertrag.
- Wer kann an den EEGs Teilnehmen?
- An der EEG UW Neusiedl kann dann teilgenommen werden, wenn der Strom über das Umspannwerk Neusiedl am See bezogen wird. Eine Liste der Orte findet sich hier.
- An der EEG ND Oberer Kirchberg kann nur dann teilgenommen werden, wenn der Anschluss am Trafo Oberer Kirchberg in Neusiedl am See sich befindet. Siehe hier.
- An beiden EEGs können ausschließlich Privatpersonen teilnehmen.